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Kategorie: Unternehmen + Steuern
| 07:00 Uhr

In eigener Sache: BFH entscheidet zu Verwertungsverboten von Steuer- CDs


von Prof. Dr. Stephan Arens

In den vergangenen Jahren haben eine Vielzahl von Bundesländern Kundendaten (sog. Steuer- CDs) von Schweizer, Luxemburger, Liechtensteiner etc. Geldhäuser gekauft. Auf den Datenträgern befinden sich Informationen über deutsche Kunden, die bei den Banken Konten führen ohne diese ordnungsgemäß zu versteuern. Mit der Frage, ob das Handeln der Finanzbehörden gegen das Völkerrecht und deutsches Recht verstößt, hatte sich im Jahr 2010 bereits das Bundesverfassungsgericht zu befassen, siehe BVerfG, Beschluss vom 09. November 2010 - 2 BvR 2101/09. Im vorgenannten Fall wendete sich der Steuerpflichtige gegen eine Durchsuchung seiner Wohnung. Zuvor war er auf einer Steuer- CD als vermeintlicher Steuerhinterzieher entdeckt worden. Das BVerfG hatte die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, aber durchklingen lassen, dass Beweismittel, die von Privaten gekauft werden, selbst wenn dies in strafbewehrter Weise erfolgte, grundsätzlich verwertbar sind. Eine Ausnahme sei aber bei schwerwiegenden, bewussten oder willkürlichen Verfahrensverstößen zu machen. Diese liegen etwa dann vor, wenn die „grundrechtlichen Sicherungen“ planmäßig oder systematisch außer acht gelassen worden sind.

Wann dies vorliegt, ließ das BVerfG offen. Ebenfalls äußerte es sich nicht zu der Frage, inwieweit Amtsträger bei der Beschaffung der Daten rechtswidrig oder gar strafbar gehandelt haben oder gegen völkerrechtliche Übereinkommen verstoßen haben.

Soweit ersichtlich, hat sich der Bundesfinanzhof bislang zu dieser Frage noch nicht geäußert. In dem Verfahren VIII R 1/13 wird sich das Gericht mit der Frage auseinander setzten, ob die im Rahmen eines steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gewonnen Beweise in rechtswidriger Weise erlangt worden sind. Ferner dazu, ob die in diesem Zusammenhang erlangten Beweise einem steuerrechtlichen Verwertungsverbot unterliegen. Die mündliche Verhandlung findet am 15.04.2015 um 11:00h vor dem Bundesfinanzhof, München statt.

Der Kläger des vorgenannten Verfahrens unterhielt ein Konto in Luxemburg. An die Finanzverwaltung Düsseldorf sind im Jahr 2000 sog. Mircofiches weitergeleitet worden. Erst im Jahr 2006 fand dann eine Durchsuchung der Wohn- und Geschäftsräume des Klägers statt. Auf Grund der gefundenen Unteralgen wurden gegen den Kläger neue Steuerbescheide festgesetzt. Strafrechtlich wurde das Verfahren ihm gegenüber eingestellt. Mit vorliegender Klage wendet sich der Kläger nun gegen die neuen Bescheide: die Beschaffung der ausländischen Daten sei rechtswidrig und diese dürften nicht im Besteuerungsverfahren verwendet werden.

Herr RA Prof. Dr. Stephan Arens vertritt den Kläger in vorgenanntem Verfahren.