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Kategorie: Geistiges Eigentum & Wettbewerb
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Abmahnung Nümann + Lang: “German_Top100_Single_Charts”


Die Kanzlei Nümann + Lang mahnt derzeit die (angebliche) Verbreitung von Musiktiteln aus den „German_Top100_Single_Charts“ über Filesharing-Netzwerke ab.  Relativ neu ist, dass nicht nur die Verbreitung eines kompletten Musiktitels beanstandet wird, sondern die Verletzung von Nutzungsrechten an den Liedtexten der betroffenen Werke (z.B. des Titels „Zeig mir Zehn“ von Sebastian Wolter und Shaun Baker). Verlangt wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von EUR 380,00.

Ob überhaupt eine Unterlassungserklärung abgegeben werden muss, ist eine Frage des konkreten Einzelfalls. Jedenfalls sollte diese nicht in der verlangten Form abgegeben werden, da die den Abmahnschreiben beigefügten Unterlassungserklärungen in der Regel zu weitgehend formuliert sind und z.B. starre Vertragsstraferegelungen (meistens 5.100 EUR) enthalten, welche für den Betroffenen ungünstig sind. Auch ist es in vielen Fällen nicht zu empfehlen, die geltend gemachten Kostenerstattungsansprüche (Anwaltskosten, Kosten für Auskunftsersuchen, Schadensersatz etc.) zum Ausgleich zu bringen, da diese nicht immer berechtigt sind.