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Kategorie: Unternehmen + Steuern
| 16:34 Uhr

BGH: Was ist mit der Rechnung, wenn darin (fälschlicherweise) keine Umsatzsteuer ausgewiesen ist?


Grundsätzlich ist ein Unternehmer verpflichtet, eine - den Anforderungen des Umsatzsteuergesetzes entsprechende - Rechnung auszustellen. Eine solche Verpflichtung zur Ausstellung einer Rechnung besteht nur dann nicht, wenn der Umsatz nach steuerfrei ist.

In seinem Urteil vom 26.06.2014 - VII ZR 247/13 hat der BGH entschieden, dass dem Leistungsempfänger sogar ein „Verweigerungsrecht“ zukommt, wenn ihm keine ordnungsgemäße Rechnung ausgestellt wird. Er muss diese dann (zunächst) nicht bezahlen. In den Worten des BGH kann der Leistungsempfänger das von ihm geschuldete Entgelt grundsätzlich zurück halten, bis der Leistende ihm die Rechnung erteilt.

Etwas anderes gilt aber dann, wenn ernstlich zweifelhaft ist, ob die Leistung der Umsatzsteuer unterliegt. Dann kann der Leistungsempfänger die Erteilung einer Rechnung mit gesondert ausgewiesener Mehrwertsteuer nur verlangen, wenn die zuständige Finanzbehörde den Vorgang bestandskräftig der Umsatzsteuer unterworfen hat.