Skip to main content
Kategorie: Unternehmen + Steuern
| 07:52 Uhr

Gesellschaftsrecht: Amtsniederlegung eines Fremdgeschäftsführers ist auch in der Krise nicht rechtsmissbräuchlich


Das OLG Bamberg hat mit  Beschluss v. 17.07.2017 - 5 W 51/17 über die Frage zu entscheiden, wann und ob die Amtsniederlegung eines Fremdgeschäftsführers rechtsmissbräuchlich ist.

Der Fremd- Geschäftsführer einer GmbH – der Geschäftsführer war nicht deren Gesellschafter – hatte seine Amtsniederlegung beim Amtsgericht Coburg eingereicht. Das Amtsgericht Coburg hielt jedoch die Amtsniederlegung für rechtsmissbräuchlich und unzulässig, da sie zur Unzeit erfolgt sei, nämlich einem Zeitpunkt, als die Gesellschaft sich in einer wirtschaftlichen Krise befunden habe und in Insolvenz geraten sei. Die Gesellschaft werde durch seine Amtsniederlegung faktisch führungslos. Der Antrag auf Eintragung der Löschung als Geschäftsführer wurde zurückgewiesen.

Das OLG hat nun die Entscheidung des Amtsgerichts – zur Recht – korrigiert. Zunächst einmal betont das Gericht, dass die Niederlegung des Amtes des Geschäftsführers jederzeit erfolgen kann. Es muss dafür kein wichtiger Grund vorliegen.

Davon wird nur eine Ausnahme gemacht: Im Falle des Rechtsmissbrauchs gilt das nicht. Ein solcher liegt regelmäßig dann vor, wenn es sich bei dem sein Amt niederlegenden Geschäftsführer um den einzigen handelt, dieser zugleich alleiniger Gesellschafter ist und er davon absieht, einen neuen Geschäftsführer für die Gesellschaft zu bestellen. Andernfalls wäre die GmbH nämlich Handlungsunfähig.

Diese Konstellation war aber im Streitfall nicht gegeben. Der Geschäftsführer war weder unmittelbarer noch mittelbarer Gesellschafter der GmbH, sondern Fremdgeschäftsführer. Die Amtsniederlegung war mithin wirksam.

UnserTeam von MWW Rechtsanwälte berät Sie zu allen wirtschaftsrechtliche und gesellschaftsrechtlichen Anliegen, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung (Ansprechpartner: Prof. Dr. Stephan Arens)!