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Kategorie: Geistiges Eigentum & Wettbewerb Markenschutz
| 08:55 Uhr

Irreführung trotz Markeneintragung


Das Recht an einer Marke berechtigt den Markeninhaber nicht dazu, die Marke in einem irreführenden Zusammenhang zu verwenden. Trotz einer eingetragenen Marke kann der Markeninhaber daher unter dem Gesichtspunkt der Irreführung gem. §§ 3, 5 8 I UWG auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Dies hat der BGH mit Urteil vom 10.06.2010, Az.: I ZR 42/08, entschieden.

Bewertung: Ein erworbener Markenschutz ist kein Freibrief. Markeninhaber müssen bei der Verwendung ihrer Marke darauf achten, dass aufgrund der konkreten Form der Benutzung keine Fehlvorstellungen beim angesprochenen Verkehr hervorgerufen werden.