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Kategorie: Unternehmen + Steuern
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Käßmann-Alkoholfahrt – Kein Anspruch auf Richtigstellung


Der ehemalige Bundeskanzler Schröder hat nach einer Entscheidung des LG Hamburg, Urt. v. 13.08.2010, Az.: 324 O 194/10, keinen Anspruch darauf, dass die „Hamburger Morgenpost“ die unzutreffende Behauptung richtig stellt, Herr Schröder sei Beifahrer der damaligen Bischöfin Margot Käßmann während deren Alkoholfahrt gewesen.

Das LG Hamburg konnte eine fortwährende Rufbeeinträchtigung des ehemaligen Kanzlers durch die Berichterstattung nicht erkennen und verneinte aus diesem Grunde den geltend gemachten Richtigstellungsanspruch. Es wäre nicht ansehensmindernd gewesen, neben der Bischöfin im Auto zu sitzen.  In dem Artikel werde auch nicht der Eindruck erweckt, dass Herr Schröder etwas mit dem übermäßigen Alkoholgenuss der Bischöfin zu tun oder gar von deren Zustand Kenntnis gehabt habe.