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Kategorie: Geistiges Eigentum & Wettbewerb Unternehmen + Steuern
| 09:25 Uhr

Landgericht Berlin verhandelt über die Verwertungsrechte am „Defa-Filmstock“


Die Zivilkammer 16 des Landgerichts Berlin verhandelt heute über einen Rechtsstreit um die Verwertungsrechte am sogenannten „Defa-Filmstock“. Die Antragstellerin, ein Filmverleih, beschäftigt sich seit Jahrzehnten mit der Verwertung der Defa-Filme durch Verleih und bezeichnet dies als ihr Kerngeschäft.

Durch das Verhalten einer Stiftung, die ihr die exklusiven Auswertungsrechte der Filme für einen Zeitraum von 15 Jahren bis zum Ablauf des Jahre 2012 übertragen hat, sieht sich die Antragstellerin in ihren Rechten auf eine vorrangige Erstverhandlung über die Fortsetzung der Verwertung verletzt. Ferner befürchtet sie, durch einen Vertragsschluss mit Dritten könnte ihr Recht auf Eintritt in den Vertrag zu den Konditionen des Drittangebotes vereitelt werden.

Das Landgericht Berlin hat am 15. Juli 2011 eine einstweilige Verfügung erlassen. Darin hat es der Stiftung untersagt, öffentlich zu erklären, dass sie sich für die Angebote von Dritten entschieden habe, bevor die Verhandlungen mit der Antragstellerin gescheitert sind und/oder ohne der Antragstellerin zuvor die Möglichkeit gegeben haben, von ihrem Recht auf Eintritt in den Vertrag Gebrauch zu machen. Ferner hat das Landgericht der Stiftung unter den gleichen Bedingungen verboten, einen Vertrag über die Auswertung des Defa-Filmstocks mit einem namentlich benannten Dritten zu schließen.

Hiergegen hat die Stiftung Widerspruch eingelegt.

Landgericht Berlin, Beschluss vom 15. Juli 2011
- 16 O 340/11 -

Quelle: Pressemitteilung LG Berlin vom 29.08.2011