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Kategorie: Geistiges Eigentum & Wettbewerb Unternehmen + Steuern
| 09:42 Uhr

LG Berlin: Kein Schadensersatz für East-Side-Gallery-Künstler wegen Zerstörung seines Bildes bei Sanierungsmaßnahmen


Der Versuch eines Künstlers, gegen das Land Berlin gerichtlich eine Schadensersatzforderung in Höhe von mindestens 25.000,- EUR wegen Zerstörung seines Werkes an der East-Side-Gallery durchzusetzen, ist am 07.02.2012 vor dem Landgericht Berlin gescheitert: Das Landgericht hat die Klage abgewiesen.

Der Künstler hatte beanstandet, eine Sanierungsfirma habe im Auftrag des Landes Berlin sein Bild „Die Transformierung des Pentagramms zu einem Friedensstern in einem großen Europa ohne Mauern“ absichtlich vernichtet und so sein Urheberpersönlichkeitsrecht daran verletzt: Das „geistige Band“ zwischen ihm und seinem Mauerbild sei „irreversibel zerschnitten“ worden.

Dem ist das Landgericht nicht gefolgt. Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor.


Landgericht Berlin, Urteil vom 7. Februar 2012
- 15 O 199/11 -

Quelle: Pressemitteilung des LG Berlin v. 07.02.2012