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Kategorie: Unternehmen + Steuern
| 09:29 Uhr

LG Berlin: Vorwurf der inszenierten Beziehung ist unwahre Tatsachenbehauptung



Mit der öffentlichen Äußerung anlässlich einer Buchpräsentation, ihr Ehemann habe keine Beziehung mit der Entertainerin Desirée N. und diese inszeniere „das alles doch bloß“, hat die beklagte Prinzessin Thyra von H. in ehrenrühriger Weise eine unwahre Tatsachenbehauptung aufgestellt und dadurch die Entertainerin in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt. Das hat das Landgericht Berlin in den jetzt vorliegenden Entscheidungsgründen des Urteils vom 15. März 2012 ausgeführt und die Prinzessin zur Unterlassung dieser Äußerung verurteilt.

Auch wenn die Beziehung zwischen der klagenden Entertainerin und dem Ehemann der beklagten Prinzessin unstreitig beendet sei, sei aus Rechtsgründen die Gefahr für eine erneute Äußerung zu vermuten, jedenfalls bezogen auf die damalige Situation. Diese Wiederholungsgefahr rechtfertige die Verurteilung.

Landgericht Berlin, Urteil vom 15. März 2012
- 27 O 542/11 -

Quelle: Pressemitteilung der Pressestelle der Berliner Zivilgerichte vom 18.04.2012

Link: Urteil im Volltext