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Kategorie: Unternehmen + Steuern
| 10:22 Uhr

LG München II: Kein Schmerzensgeld für Jens Lehmann wegen Äußerungen von Tim Wiese


Mit Urteil vom 25.08.2011, Az.: 8 O 127/11, hat das Landgericht München II entschieden, dass dem Torhüter Jens Lehmann kein Schmerzensgeld wegen Äußerungen des Torwart-Kollegen Tim Wiese zusteht. Dieser hatte auf Jens Lehmann bezogen in einem Interview gegenüber einem Journalisten geäußert:

"Der Mann gehört auf die Couch. Vielleicht wird ihm da geholfen. Einweisen - am besten in die Geschlossene!"

Jens Lehmann forderte daraufhin 20.000,00 EUR Schmerzensgeld.

Das Gericht wertete die streitgegenständliche Aussage als noch zulässige Meinungsäußerung. Es liege keine reine Schmähkritik vor, da Herr Wiese sich mit einer vorangegangenen Stellungnahme von Herrn Lehmann auseinandergesetzt habe. Starke Formulierungen oder als unangemessene Kritik empfundene Äußerungen seien im Sinne der Meinungsfreiheit hinzunehmen. Die Austragung verbaler Konflikte über die Medien sei im Profifussball zudem üblich. Ein Anspruch auf Schmerzensgeld bestehe daher nicht.