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Kategorie: Unternehmen + Steuern
| 08:33 Uhr

LG Münster: Lottomillionen weg - Bank zum Schadensersatz verurteilt


von RA Dr. Stephan Arens

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Das Landgericht in Münster hat in seinem nicht rechtkräftigen Urteil (Az.: 114 O 110/12) einem Lottogewinner Schadenersatz zugesprochen. Der Mann hatte im Jahr 2005 rund sechs Millionen Euro gewonnen. Doch anschießend war das Geld schnell weg: Auf Empfehlung einer Bank hat er in riskante Fonds investiert.

Die Bank muss nun Schadensersatz zahlen. Laut Urteil wurde der Lottomillionär nicht anlegergerecht beraten. Der Lottogewinner war nach dem Millionengewinn nach Angaben des Gerichts von Westlotto an Berater der Privatbank verwiesen worden. In der Folgezeit waren nach und nach immer neue Anlagen getätigt worden. Dabei handelte es sich um eine hochriskante Anlage mit der Gefahr des Totalverlustes. Dies sei der Familie nicht vermittelt worden, weshalb ein Schadensersatzanspruch wegen einer Falschberatung bestehe.

Dies zeigt einmal mehr eine mögliche Haftung der Banken oder von Anlageberatern bei Falschberatungen. Eine solche Haftung besteht, wenn über die Risiken der Anlage fehlerhaft oder unzureichend aufgeklärt wird. Es besteht eine Pflicht zur umfangreichen Beratung und Aufklärung. Ob diese erfüllt worden sind, kann nur im Einzelfall anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls beurteilt werden.

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