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Kategorie: Unternehmen + Steuern
| 10:49 Uhr

LMK Rh.-Pf.: Rechtsstreit um „Antenne Mainz“ endgültig beendet


Der Mainzer Lokalsender „Antenne Mainz“ verfügt über eine bestandskräftige Rundfunkerlaubnis. Die Radio Mainz GmbH hat ihre Klage vor dem Verwaltungsgericht Neustadt zurückgenommen, die sie nach dem Unterliegen gegen den Mitbewerber Radio Mainz Live GmbH eingereicht hatte.

In zwei Instanzen war die Radio Mainz GmbH mit ihren Anträgen gescheitert, den Sendebetrieb von Antenne Mainz zu verhindern. In diesen Verfahren war allerdings keine endgültige Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der erteilten Erlaubnis getroffen worden.

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hatte jedoch der LMK bescheinigt, uneingeschränkt „offenkundig rechtmäßig“ gehandelt zu haben. Jetzt hat Radio Mainz auf die Durchführung des Hauptsacheverfahrens verzichtet.

Quelle: Pressemitteilung LMK Rh.-Pf. v. 14.11.2011