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Kategorie: Geistiges Eigentum & Wettbewerb IT + Medien
| 08:10 Uhr

MWW-Terminsbericht: Verkäufer-Analyse auf eBay kann nicht untersagt werden


In einem von MWW Rechtsanwälte auf Beklagtenseite betreuten Verfahren verhandelte die 24. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg am 01.03.2013 einen Rechtstreit (Az.: 324 O 291/12), in dem es um die Zulässigkeit eines eBay-Verkäuferanalyse-Tools mit der Bezeichnung "Terapeak" ging.

Mittels der streitgegenständlichen Verkäuferanalyse können sich Nutzer jeweils bezogen auf bestimmte eBay-Anbieter Kennzahlen wie den durchschnittlichen Verkaufspreis bestimmter Produkte, die Verkaufsquote, die tatsächlich erzielten Preise, die Umsätze in bestimmten Zeiträumen sowie weitere Informationen wie z.B. den erfolgreichsten Wochentag bzw. die beste Tageszeit für Verkäufe u.V.m. anzeigen lassen.

Die klagende GmbH sowie deren Alleingesellschafter sahen hierin einen Eingriff in ihren eingerichteten und ausgeübten Gewerbebebetrieb, eine Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts sowie die Verletzung datenschutzrechtlicher Belange und klagten auf Unterlassung bzw. auf Sperrung der im Rahmen des dienstes "Terapeak" vorgehaltenen Daten.

Das Landgericht Hamburg bestätigte jedoch in der mündlichen Verhandlung die von uns vertretene Rechtsauffassung, dass die geltend gemachten Ansprüche nicht bestehen. Da sämtliche Daten, welche über die Verkäuferanalayse abgefragt werden können, auch im Rahmen der Beobachtung eines bestimmten Verkäufers "manuell" erfasst werden können, muss die vorzunehmende Interessenabwägung zu Lasten der Kläger ausgehen. Hinsichtlich der von uns vertretenen Beklagten zu 2.) und 3.), dem Marketingpartner des Dienstes in Deutschland sowie dessen technischen Dienstleister, nahmen die Kläger daraufhin noch in der mündlichen Verhandlung die Klage zurück.