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Kategorie: Unternehmen + Steuern
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Namensnennung von Anwalt und dessen Mandant in „Abmahnradar“ zulässig


LG Köln, Urt. v. 07.07.2010, Az.: 28 O 211/10: Ein Rechtsanwalt betrieb auf seiner Seite eine Rubrik, in der er über Abmahnungen und Möglichkeiten mit deren Umgang berichtete. Er benannte dabei auch den Namen eines Rechtsanwalts und dessen Mandanten, die tatsächlich eine Abmahnung ausgesprochen hatten. Der abmahnende Rechtsanwalt sah in den Namensnennungen eine Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts und sprach wegen der Veröffentlichung eine Abmahnung aus.

Das LG Köln entschied, dass die Abmahnung unberechtigt war. Der abmahnende Rechtsanwalt müsse es hinnehmen, dass über die Abmahnung unter voller Namensnennung berichtet werde, da es sich um wahre Tatsachenbehauptungen handele, von deren Veröffentlichung keine Prangerwirkung ausgehe. Auch die Veröffentlichung des Namens des Mandanten verletze den abmahnenden Rechtsanwalt nicht in seinem Persönlichkeitsrecht.