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Kategorie: Geistiges Eigentum & Wettbewerb
| 12:42 Uhr

OLG Düsseldorf: Werbung mit "Hergestellt in Deutschland" für Besteckset irreführend


Die Beklagte vertrieb ein Besteckset, bestehend aus Messern, Gabeln, Löffeln und Kaffeelöffeln. Die Rohmesser wurden in China hergestellt und bearbeitet, in Deutschland wurden die Messer mehrfach poliert. Auf der Umverpackung des Bestecksets fand sich der Hinweis "Hergestellt in Deutschland" sowie der Abdruck einer schwarz-rot-goldene Fahne, auf einem Einlegezettel fand sich der Hinweis "made in germany". Die Klägerin nahm die Beklagte daraufhin auf Unterlassung in Anspruch.

Zu Recht, wie das OLG Düsseldorf entschied. Der angesprochene Verkehrskreis gehe angesichts des Hinweises "Hergestellt in Deutschland" sowie "made in germany" davon aus, dass sämtliche Bestandteile des Bestecksets in Deutschland hergestellt würden. Ebenfalls erwarte der Verkehr, dass bei entsprechender Bewerbung sämtliche Produktionsschritte in Deutschland ausgeführt würden.

Die Beklagte wurde daher zur Unterlassung sowie zum Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten verpflichtet.