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Kategorie: Geistiges Eigentum & Wettbewerb IT + Medien
| 10:13 Uhr

OLG Köln: Fehlerhafte Ermittlung von IP-Adressen in Filesharing-Verfahren


Das OLG Köln (Beschl. v. 6 W 5/11) hat in einem urheberrechtlichen Auskunftsverfahren wegen angeblichen Filesharings, in dem ein Rechteinhaber Auskunft über die Daten des Anschlussinhabers verlangt hat, erhebliche Zweifel an einer zuverlässigen Ermittlung der IP-Adressen geäußert.

Im vorliegenden Fall hatte der Rechteinhaber Auskunft über zwei identische IP-Adressen verlangt, unter denen das urheberrechtlich geschützte Werk an drei aufeinanderfolgenden Tagen heruntergeladen worden sein soll. Das OLG Köln folgte der Argumentation des Anschlussinhabers, dass es angesichts der Vergabe dynamischer, d.h. wechselnder IP-Adresse sowie der vom Provider vorgenommenen Zwangstrennung des Anschlusses sehr zweifelhaft sei, das einem Anschluss zweimal hintereinander die identische IP-Adresse zugeteilt wird. Es sei daher mit erheblich höherer Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die mehrfache Nennung gleicher IP-Adressen auf einem Fehler bei der Ermittlung, Erfassung oder Übertragung der IP-Adressen beruht.

Bewertung:

Die Entscheidung des OLG Köln zeigt, dass die Ermittlung und Zuordnung von IP-Adressen keinesfalls immer so fehlerfrei und zuverlässig funktioniert, wie dies von den Rechteinhabern in den Abmahnschreiben regelmäßig behauptet wird. Ausdrücklich stellt das OLG Köln zudem dar, dass weder ein überreichtes Sachverständigengutachten noch  eine eidesstattliche Versicherung eines Mitarbeiters des ermittelnden Unternehmens, nach der die Software "sehr zuverlässig" arbeite, ausreicht, um die fehlerfreie Ermittlung der IP-Adresse zu belegen.

Es lohnt sich daher nach wie vor, in Filesharing-Fällen die ordnungsgemäße Erfassung der IP-Adresse in Frage zu stellen. Die Zuverlässigkeit der von den Rechteinhaber eingesetzten Verfahren ist bis heute nicht belegt.