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Kategorie: IT + Medien
| 17:20 Uhr

Verwertungsverbot rechtswidriger Providerauskünfte – Rechtsprechung des AG Koblenz und Aufsatz in der K&R


von RA Johannes Zimmermann

Verwertungsverbot rechtswidriger Providerauskünfte – Rechtsprechung des AG Koblenz und Aufsatz in der K&R

Das Team von MWW Rechtsanwälte hatte in einer Vielzahl gerichtlicher Verfahren wegen illegalen Filesharings die Frage aufgeworfen, ob ein Reseller Auskunft über die Daten des Anschlussinhabers erteilen darf, wenn nicht ihm, sondern nur dem Netzbetreiber die Auskunftserteilung gerichtlich gestattet wurde, oder, wenn die Auskunft durch den Netzbetreiber erfolgt, woher diese die Endkundendaten bezieht. Bereits seit 2012 arbeiten wir an der Erforschung der Hintergründe, in unserem Filesharing-Ratgeber 2014 stellten wir die Frage noch  als von den Gerichten unbeachteten Nebenkriegsschauplatz dar. Die Veröffentlichung eines Aufsatzes zu diesem Thema hatte sich verzögert, in zahlreichen, insbesondere vor dem AG Koblenz geführten Verfahren hatten wir dieses Thema jedoch ausführlich erörtert. Offenbar mit Erfolg: das AG Koblenz hat inzwischen mehrfach die Auffassung vertreten, es bestehe ein Verwertungsverbot, wenn der Internet-Provider vom Netzbetreiber verschieden ist und nur letzterem die Auskunftserteilung gestattet wurde (vgl. etwa Urt. v. 12.12.2014 – 162 C 1832/14; Beschl. v. 02.01.2015 – 153 C 3184/14).

Ob sich diese Ansicht flächendeckend durchsetzen wird, bleibt abzuwarten. Eine ausführliche Darstellung der Thematik, in deren Rahmen das Verständnis von § 101 Abs. 9 UrhG sowie die Auswirkung der rechtswidrigen Auskunftserteilung auf die Beweisverwertung behandelt werden, ist nun aber veröffentlicht und in der Zeitschrift Kommunikation und Recht (K&R) 2015, S. 73 ff. abgedruckt. Der Beitrag ist mit freundlicher Genehmigung des Verlags nachstehend als PDF online abrufbar.