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Kategorie: Unternehmen + Steuern
| 08:55 Uhr

WDR durfte Vertrag über eine neue Talkshow mit Günther Jauch unterzeichnen


Das Verwaltungsgericht Köln hat mit Beschluss vom 19.08.2010 den Antrag eines Zuschauers abgelehnt, dem WDR durch eine einstweilige Anordnung vorläufig zu untersagen, einen Vertrag mit der Firma des TV-Moderators Günther Jauch über eine neue Talkshow zu unterzeichnen. Nach diesem Vertrag soll Jauch ab 2011 für die ARD am Sonntag Abend anstelle von Anne Will eine Talkrunde moderieren und seine Firma die neue Sendung produzieren. Gegen die Unterzeichnung dieses Vertrages hatte sich ein früherer WDR-Redakteur als Rundfunkgebührenzahler mit dem Argument gewandt, der Vertrag über die neue Sendung führe zu erheblichen Mehrkosten und damit zu einer „Verschwendung von Rundfunkgebühren“.

Das Gericht lehnte den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab, weil er unzulässig sei. Das Verwaltungsgericht hat in seinem Beschluss hervorgehoben, dass es unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt einen Anspruch des einzelnen Zuschauers gebe, im Gerichtswege auf die Mittelverwendung und Programmgestaltung Einfluss zu nehmen. Nach der rechtlichen Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland obliege die Prüfung der in Rede stehenden Mittelverwendung den dazu berufenen Gremien der Rundfunkanstalten.

Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.

Az.: 6 L 1044/10

Quelle: Pressemitteilung des VG Köln v. 23.08.2010