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Kategorie: Geistiges Eigentum & Wettbewerb
| 08:48 Uhr

Wettbewerbsrecht: LG Frankfurt erlässt einstweilige Verfügung gegen Uber


vond Rechtsanwalt Dr. Jan-Peter Psczolla

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Einstweilige Verfügung gegen Uber

Das Landgericht Frankfurt hat dem Anbieter "Uber" mit einstweiliger Verfügung vom 25.08.2014, Az.: 2-O3 O 329/14 vorläufig verboten, innerhalb Deutschlands mittels der App "Uper" bzw. "UberPop" Personenbeförderungen zu vermitteln. Es folgte damit dem Antrag eines Taxiunternehmens.

Der Dienst "Uber" bringt über eine App private Fahrer und Personen zusammen, die nach einer Fahrgelegenheit, etwa für innerstädtische Fahrten, suchen. Der Dienst tritt damit in Konkurrenz zu herkömmlichen Taxiunternehmen.

Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz

Das Landgericht sieht die Dienstleistung von Uber als wettbewerbswidrig an, da Personenbeförderungen vermittelt werden, die von Personen und ihren Fahrzeugen durchgeführt werden, die nicht über eine Genehmigung nach § 2 Abs. 1 Nr. 4, 9 Abs. 1 PBefG (Personenbeförderungsgesetz) verfügen. Auch wenn Uber die Fahrten nicht selbst ausführen ließe sondern diese lediglich vermittle, sei Uber als Teilnehmer an den Verstößen gegen das Personenbeförderungsetz anzusehen.

Uber hat bereits angekündigt, gegen das Verbot Widerspruch einlegen zu wollen.

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