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Kategorie: Unternehmen + Steuern
| 11:35 Uhr

Aufsatz von Dr. Stephan Arens zur Vollstreckungsgegenklage


Dr. Stephan Arens
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

In der Fachzeitschrift für Immobilienrecht t (ZfIR) ist ein Aufsatz unseres Kollegen Dr. Stephan Arens, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, mit dem Titel

"Neues bei der Vollstreckungsgegenklage" erschienen (Heft 11-12/2014, S. 421 ff).

erschienen.

Anmerkung:

Bekanntlich haftet eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) nur mit dem Stammkapital. Eine persönliche Haftung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Gesellschaft scheidet regelmäßig aus.

Dies bedeutet: bestellt die GmbH Waren im Wert von 100.000,00 € und kann diese nicht bezahlen, schaut der Warenlieferant zumeist „in die Röhre“. Als Haftungskapital steht nämlich allenfalls das Stammkapital i.H. von zumeist 25.000,00 € zur Verfügung.

Viele Lieferanten (und erst Recht Banken, wenn die GmbH ein Darlehen beantragt) fordern daher ein Schuldanerkenntnis mit sofortiger Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung von dem Gesellschafter/Geschäftsführer. Ist die GmbH nicht zahlungsfähig, muss der Gesellschafter/Geschäftsführer mit seinem Privatvermögen einspringen und der Gläubiger kann sofort vollstrecken.

Hoch umstritten ist aber die Frage was passiert, wenn zwar ein solches Schuldanerkenntnis abgegeben wird, die Waren aber dann – aus welchen Gründen auch immer – überhaupt nicht geliefert werden oder das (beantragte) Darlehen nicht ausgezahlt wird. Der „Inhaber“ des notariellen Schuldanerkenntnisses kann nämlich dennoch vollstrecken, ohne dass er selbst seiner Leistungspflicht nachgekommen ist. Dies ist die Besonderheit, der „sofortigen Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung.“

Der Schuldner – derjenige der die notarielle Erklärung abgegeben hat – muss sich dann gegen die Vollstreckung – mittel einer Vollstreckungsabwehrklage – wehren.

RA Dr. Arens vertritt in Sie in allen Handels- und Gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten. Setzen Sie sich gerne unverbindlich mit uns in Verbindung!