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Kategorie: IT + Medien
| 09:39 Uhr

Burgschild Inkasso umgeht Rechtsanwälte – Keine Panik aber Vorsicht!

von RA Johannes Zimmermann, Fachanwalt für IT-Recht


Worum geht es?

Seit November 2023 versendet die Burgschild GmbH aus Offenbach als Inkassodienstleister der DigiRights Administration GmbH Zahlungsaufforderungen. Gegenstand der Inkassoschreiben sind angebliche Forderungen wegen Urheberrechtsverletzungen. Die Empfänger der Schreiben dürften im Regelfall schon früher Post in der Sache erhalten haben, allerdings nicht von der Burgschild GmbH sondern Abmahnungen und Zahlungsaufforderungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian.

Mit dieser Vorgehensweise wird offensichtlich versucht, eine Lücke im Rechtsschutzsystem auszunutzen. Denn während für Rechtsanwälte nach § 12 BORA verboten ist, den Gegenanwalt zu umgehen, gilt diese Einschränkung für Inkassodienstleister nicht. Und so wendet sich die Burgschild GmbH nicht an Rechtsanwälte, sondern schreibt nach unserer Erfahrung ausschließlich die Abgemahnten persönlich an.

Was ist der Hintergrund?

Über die Hintergründe des Strategiewechsels lässt sich nur spekulieren. Wahrscheinlich dient die neue Vorgehensweise zwei verschiedenen Zwecken.

  • So ist die direkte Ansprache einerseits als psychologische Druckmaßnahme zu verstehen, bei der es darum geht, beim Empfänger Zahlungsbereitschaft durch Unbehagen zu schaffen. Denn während an Rechtsanwälte gerichtete Schreiben von diesen bei der Weiterleitung an den Mandanten kommentiert und mit Handlungsempfehlungen versehen werden können, trifft die direkte Ansprache den Mandanten völlig unvorbereitet. Nicht selten haben wir in diesem Zusammenhang Sätze wie „Ich dachte, die Sache sei erledigt!“ vernommen.

  •  Zum anderen dient die Vorgehensweise vermutlich auch der Prüfung, welche der angeschriebenen Personen infolge des Schreibens erneut oder gar erstmalig einem Rechtsanwalt vorzulegen, um dann diejenigen, die nicht reagieren, in Erwartung, dass auch künftig keine Reaktionen erfolgen, mit einem gerichtlichen Mahnbescheid zu bedenken.

Was ist zu tun?

Zunächst einmal sollte Ruhe bewahrt werden. Nur weil ein neuer Beteiligter schreibt, ändert sich die Rechtslage nicht. Derartigen Schreiben sollte nicht ungeprüft Folge geleistet werden. Vielmehr sollten sie unbedingt einem Rechtsanwalt vorgelegt werden. Sollte bereits früher ein Rechtsanwalt mit der Sache befasst gewesen sein, entstehen durch die Vorlage des neuen Schreibens an denselben Rechtsanwalt regelmäßig auch keine weiteren Kosten. Wer nicht reagiert, riskiert einen Mahnbescheid und weitere Kosten.