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Kategorie: Unternehmen + Steuern
| 12:43 Uhr

Fehlerhafte Widerrufsinformation: Widerruf von Verbraucherdarlehen auch nach Jahren möglich


von RA Johannes Zimmermann

Zinsverfall seit 2008

Wer heute größere Anschaffungen wie einen Grundstückskauf über ein Verbraucherdarlehen finanziert, erhält erheblich bessere Konditionen als noch vor wenigen Jahren. Lag der Leitzins der Europäischen Zentralbank im Sommer 2008 noch bei 4,25 %, ist er bis zum 07.11.2013 auf 0,25 % gesunken. Vom Zinsverfall profitieren in erster Linie Darlehensnehmer von Neuverträgen. Wer in der Hochzinsphase einen Darlehensvertrag mit festgeschriebenem Zinssatz geschlossen hat, hat demgegenüber regelmäßig keine Möglichkeit, den Vertrag vorzeitig abzulösen, jedenfalls nicht ohne Vorfälligkeitsentschädigung.

Fehlerhafte Widerrufsinformation: Lösungsmöglichkeit von hohen Zinsen

Nicht selten besteht aber auch für Darlehensnehmer von Altverträgen die Möglichkeit, sich durch einen Widerruf von dem ungünstigen Altvertrag zu lösen. Nach § 495 BGB hat jeder Verbraucher die Möglichkeit, den Darlehensvertrag innerhalb von zwei Wochen zu widerrufen. Obwohl diese Frist auf den ersten Blick sehr kurz scheint, kann sie auch nach Jahren noch nicht abgelaufen sein. Denn die Frist beginnt erst dann zu laufen, wenn der Darlehensgeber, meist eine Bank oder Sparkasse, dem Kreditnehmer eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Widerrufsinformation überlassen hat. In der Praxis weichen die Widerrufsinformationen nicht selten vom gesetzlichen Bild ab. Häufig genügen sie nicht einmal den formalen Anforderungen, denn eine Widerrufsinformation muss deutlich gestaltet sein, sich also aus dem übrigen Vertragstext durch Umrahmung, Schriftbild oder Farbe hervorheben. In vielen Vertragsmustern unterscheidet sich die Belehrung jedoch nicht vom übrigen Vertragstext. Auch was den Inhalt der Erklärung angeht, eröffnen die umfangreichen und wenig übersichtlichen gesetzlichen Regelungen zahlreiche Fehlerquellen.

Wer einen Vertrag mit einer solchen fehlerhaften Widerrufsbelehrung widerruft und das Darlehen zu einem günstigeren Zinssatz ablöst, kann, abhängig vom Finanzierungsvolumen, in der Summe mehrere tausend EUR bis mehrere zehntausend EUR sparen.

Als Bonus tritt hinzu, dass die Bank die gezogenen Nutzungen, also die Beträge, die sie mit den bereits gezahlten Raten erwirtschaftet hat, herausgeben muss.

Entdecken und Durchsetzen der Widerrufsmöglichkeit: ein Fall für Spezialisten

Wer wegen einer fehlerhaften Widerrufsinformation nach Jahren sein Verbraucherdarlehen widerruft, benötigt einen langen Atem – und einen Spezialisten an seiner Seite. Häufig sind Fehler in der Widerrufsinformation nicht einfach zu entdecken. Solche sind an nahezu jeder Stelle denkbar, sei es bei der Fristberechnung, sei es bei der Belehrung über die Rechtsfolgen, insbesondere bei verbundenen Verträgen, oder auch nur bei der Wahl eines falschen Ausdrucks. Oftmals ist es bereits schwierig, überhaupt die maßgebliche Fassung des Gesetzes, an der sich die Widerrufsinformation orientiert, zu ermitteln und sich zu beschaffen. Denn die meisten Kreditverträge, die widerrufen werden sollen, stammen aus vergangenen Jahren, sodass die allgemein verfügbare aktuelle Gesetzesfassung kaum weiterhilft. Zudem waren aufgrund häufiger Änderungen einige Fassungen der maßgeblichen Vorschriften nur für wenige Wochen in Kraft. Sind schon die Vorschriften kaum auffindbar, gilt dies erst recht für Kommentare oder gar Urteile zu diesen.

Auch die Form der Widerrufsinformation spielt eine Rolle. Diese muss deutlich aus dem übrigen Vertragstext hervorgehoben sein. Nicht immer reicht hierfür ein Fettdruck oder eine Umrandung aus. Auch hier hilft der Blick eines Fachmanns.

Erfolgt ein berechtigter Widerruf, bedeutet dies noch nicht, dass die Bank an der Rückabwicklung mitwirkt. Regelmäßig widersprechen die Banken dem Widerruf und stellen sich auf den Standpunkt, dieser sei unberechtigt. Es stellt sich dann die Frage, wie der Kunde seine Rechte praktisch durchsetzt. Die Rückzahlung der restlichen Darlehenssumme wird ihm regelmäßig nicht ohne Aufnahme eines anderen Kredits gelingen. Dem Abschluss eines solchen weiteren Kredits zu günstigen Zinssätzen steht aber regelmäßig der widerrufene Darlehensvertrag entgegen, da für Dritte die Berechtigung zum Widerruf nicht erkennbar ist. Der Kreditnehmer muss daher in der Regel selbst aktiv werden und seine Rechte gerichtlich geltend machen. Dabei besteht die besondere Schwierigkeit, dass dem Darlehensnehmer regelmäßig nicht bekannt ist, welche Gewinne die Bank mit den bereits zurückgeführten Raten erwirtschaftet hat.

Fazit:

Die Prüfung alter, ungünstiger Darlehensverträge durch einen Fachmann kann sich durchaus lohnen. Wer genügend Geduld mitbringt, kann sich über erhebliche Einsparungen freuen und das gesparte Geld für schönere Dinge als hohe Zinsen ausgeben.

Unser Team von MWW Rechtsanwälte berät Sie gerne zu Möglichkeiten, Ihren Verbraucherkredit zu widerrufen. Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt zu uns auf (Ansprechpartner RA Zimmermann)!