Skip to main content
Kategorie: Unternehmen + Steuern
| 14:44 Uhr

Vortragsreihe: Pensionszusage - Fluch oder Segen für die GmbH?!


Vortragsreihe von RA Dr. Stephan Arens

Finanzierungslücken durch Pensionszusagen

In der Vergangenheit haben insbesondere GmbHs ihren Geschäftsführern oftmals Pensionszusagen als „Steuersparmodell“ erteilt. Werden diese fällig – der Geschäftsführer tritt in den „Ruhestand“ – stellt sich häufig heraus, dass die Zusage – wenn überhaupt – nur unzureichend rückgeckt ist. Es stellt sich daher die Frage, wie diese Finanzierungslücke geschlossen werden kann oder ob die Zusage reduziert werden kann. Die abgeschlossen Pensionszusagen erweist sich dabei oftmals als gefährlicher Stolperstein.

Verzicht auf Versorgungsansprüche?

Zumindest hat die Finanzverwaltung in der lange Zeit umstritten Frage für Klarheit gesorgt, ob der Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft ersatzlos auf seine noch nicht erdienten betrieblichen Versorgungsansprüche steuerunschädlich verzichten kann (sog. Verzicht auf den Future Service, nunmehr geregelt im BMF-Schreiben vom 14.08.2012 - IV C 2 - S 2743/10/10001 :001, 2012/0652306-). Bei einem solchen Verzicht wird die bestehende Pensionsverpflichtung dadurch eingedämmt, dass die Vertragsparteien eine einvernehmliche Herabsetzung der Versorgungsleistungen auf die Höhe der unverfallbar erworbenen Versorgungsanwartschaften vereinbaren.

Vorträge bei der IHK Koblenz, Trier und Saarbrücken

Am Montag, den 10. Februar 2014, bei der IHK Tier; am Dienstag, den 11. Februar 2014, bei der IHK Saarbrücken und am Donnerstag, den 13. Februar 2014, bei der IHK Koblenz wird Herr Rechtsanwalt Dr. Stephan Arens, zusammen mit den Referenten, Herr Dipl.-Volkswirt Günther Menne sowie Herrn StB/WP Ralf Sauer Wege im Umgang mit Pensionszugsagen sowie praktische Lösungsvorschläge aufzeigen. Die Referenten werden Begriffe wie Rückdeckung, Auslagerung, Abfindung, Verzicht, Bilanzoptimierung und Nachfolgeplan erläutern. Für Fragen und Antworten stehen sie Ihnen gerne zur Verfügung.

Haben Sie Interesse daran teilzunehmen – sprechen Sie uns an! Das Team der MWW Rechtsanwälte berät Sie bundesweit in allen Fragen des Steuer- und Wirtschaftsrechts.