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Kategorie: Geistiges Eigentum & Wettbewerb IT + Medien
| 13:53 Uhr

Wettbewerbsrecht / IT-Recht: Publikationen unserer Anwälte werden in aktuellen BGH-Entscheidungen zitiert


Der Bundesgerichtshof hat in zwei aktuellen Entscheidungen auf Publikationen unserer Rechtsanwälte Johannes Zimmerman und Dr. Psczolla verwiesen. 

Im Urteil des III. Zivilsenats vom 6.4.2017, Az.: III ZR 368/16, beschäftigte sich der BGH mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen der Anschlussinhaber bei nicht autorisierter Nutzung seines Telefonanschlusses für ein "Pay by Call-Verfahren" haftet. Der BGH stützt sich hierbei u.a. auf zwei Aufsätze von Rechtsanwalt Johannes Zimmermann (vgl. auch https://www.kanzlei-mww.de/meldungen/tk-recht-keine-haftung-des-anschlussinhabers-bei-nicht-autorisierter-nutzung-des-telefonanschlusses-fuer-ein-pay-by-call-verfahren/).

In einer weiteren Entscheidung des I. Zivilsenats vom 12.01.2017, Az.: I ZR 253/14, befasst sich der BGH mit der gezielten Behinderung eines Computerspiel-Herstellers durch Missachtung der in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen niedergelegten Spielregeln und verweist in diesem Zusammenhang auf die von Dr. Psczolla verfasste Monografie "Onlinespielrecht".

Bereits im Jahr 2009 hat der BGH in einer Entscheidung zum abstrakten Farbmarkenschutz auf eine Fachpublikation von Dr. Psczolla zur grafischen Darstellbarkeit von abstrakten Farb- bzw. Farbkombinationsmarken verwiesen (BGH, Urt. v. 12.02.2009, Az.: I ZR 195/06).

Wir sind bestrebt, durch unsere Publikationstätigkeit zur Rechtsfortbildung beizutragen. Im Interesse unserer Mandanten verlassen wir eingefahrene Wege und verfolgen neue Denkansätze, die ihren Weg bis in die höchstrichterliche Rechtsprechung finden können.